1. Was genau ist das Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX
Mit dem Persönlichen Budget können Leistungsempfänger*innen von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe
ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden Menschen mit Behinderungen zu Budgetnehmer*innen, die den
"Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können.
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- Eine Broschüre in Alltagssprache zum Thema gibt es hier
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